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AGB

1. Gesundheit und Vorsorge

Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier geimpft, kastriert und gesund ist.

1.1 Impfungen/Tests
Folgende Impfungen werden minimal verlangt:KatzenseucheKatzenschnupfen
Leukose (Ausnahme: reine Wohnungskatzen)

Jede Katze muss einen negativen Leukose-Test im Impfausweis registriert haben. Die letzte Impfung muss spätestens 14 Tage vor dem Aufenthalt erfolgt sein.

1.2 Kontrollcheck bei älteren Katzen
Aus Erfahrung haben wir festgestellt, dass besonders ältere Katzen, ausgelöst durch Stress, gesundheitliche Probleme entwickeln können. Deshalb empfehlen wir bei Senioren (ab einem Alter von 13 Jahren) im Voraus einen Kontrollcheck beim Tierarzt mit Altersprofil (Blutuntersuchung im Labor) zu machen. Falls bereits ein Altersprofil besteht, sollte dieses vor dem Aufenthalt nicht älter als 3 Monate sein. Entscheidend für uns als Betreuungsstation ist zu wissen, ob die Katze gesund ist oder mit welcher medizinischen Behandlung/Fütterung zu rechnen ist. Je nach Ergebnis der Analyse und einer Rücksprache mit dem Tierarzt ist es unter Umständen sinnvoller, die Katze Zuhause betreuen zu lassen.

1.3 Krankheiten
Offensichtlich kranke, bakteriell belastete oder mit Viren infizierte Katzen (z.B. Erkältung mit Husten, Niesen, Augenentzündung, Bronchitis oder mit Verdacht auf Katzenherpes, Chlamydien usw.) werden generell nicht aufgenommen, unabhängig davon, ob bereits eine feste Pensionsbuchung vorgenommen wurde oder nicht. Die Cat-Box haftet in dem Fall nicht für eventuelle Stornierungskosten oder sonstige anfallende Kosten, die den Katzenbesitzern durch diese Massnahmen entstehen können.
Sollte die Katze während des Aufenthalts in unserer Obhut erkranken, werden Sie umgehend verständigt, sofern Sie erreichbar sind. Es wird der Stationstierarzt kontaktiert, um die notwendige Behandlung vorzunehmen. Falls eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten ist, wird die Katze unverzüglich dieser zugeführt. Sämtliche Tierarzt- und/oder Klinikkosten sind vom Tierhalter zu bezahlen.
Die Katzenstation wird täglich gereinigt und regelmässig desinfiziert. Die Katzentoiletten sind täglich gesäubert. Dennoch kann keine absolute Keimfreiheit garantiert werden. Sollte Ihre Katze während des Aufenthaltes erkranken, wird keine Haftung oder Schadenersatz für Folgeaufwendungen (z.B. Tierarzt, Fahrtkosten, usw.) übernommen.

1.4 Floh- und Wurmbehandlung
Folgende Vorsorge wird verlangt:Floh- & Zeckenprävention
mindestens 1 Woche und maximal 3 Wochen vor AufenthaltEntwurmung
mindestens 1 Woche und maximal 11 Wochen vor Aufenthalt
Bei Wohnungskatzen genügt eine jährliche Entwurmung
1.5 Sterilisation / Kastration
Katzen, die älter als 7 Monate oder geschlechtsreif sind, müssen kastriert/sterilisiert sein. Der Kater sollte mind. 1 Woche vor Übergabe an die Cat-Box kastriert werden. Die weibliche Katze sollte bei Übergabe mind. 2 Wochen kastriert/sterilisiert sein. Aufnahme von unkastrierten Katzen/Kater ist nur nach Absprache möglich.

1.7 Giardientest
Vor Eintritt in die Cat-Box ist ein Giardientest beim Tierarzt durchzuführen. Hierzu muss eine Sammelkotprobe von allen im Haus lebenden Katzen beim Tierarzt abgegeben werden. Ist das Testergebnis negativ, kann die Katze aufgenommen werden. Ist der Test positiv, muss die Katze vor der Übergabe an die Cat-Box gegen die «Giardien» behandelt werden. Nach erfolgter Behandlung muss ein weiterer Kot-Test durch den Tierarzt gemacht werden. Ist dieser negativ, kann die Katze in der Station aufgenommen werden. Bei regelmässigen Aufenthalten darf ein negativer Giardientest nicht älter als 12 Monate sein. Wurde die Katze schon früher einmal positiv getestet, so darf der letzte Giardientest nicht älter als 6 Monate sein. Bei reinen Wohnungskatzen reicht ein einmaliger negativer Test und muss nicht wiederholt werden.

2. Anmeldung/Abgabe-Abholtag

Der Katzenbesitzer ist verpflichtet, das Aufnahmeblatt wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen. Dies wird spätestens zu Beginn des Aufenthaltes mitgebracht oder vor Ort ausgefüllt. Bring- und Abholzeiten werden im Voraus vereinbart.

2.1 Impfausweis
Der Impfausweis der Katze/n ist mitzubringen. Dieser wird während der Aufenthaltsdauer in der Cat Box deponiert.

3. Preise

Bitte beachten Sie, dass der An- und Abreisetag jeweils als ein ganzer Tag verrechnet wird. Die aktuellen Preise finden Sie auf der Homepage.

4. Sonstiges

Die Katze muss zum Zeitpunkt der Abgabe mindestens 12 Wochen alt sein.

4.1 Pflege / Fütterung / Medikamente
Die Cat-Box verpflichtet sich, dass ihr anvertraute Tiere durch gute Pflege, ausreichende Fütterung sowie sorgfältige und tiergerechte Behandlung, Aufmerksamkeit, Spiel und Streicheleinheiten zu betreuen. Der Tierhalter bringt das notwendige Spezialfutter oder die nötigen Medikamente in ausreichender Menge für den Ferienaufenthalt mit. Durch die Gruppenhaltung kann nicht gewährleistet werden, dass die Katze nur ihr Spezialfutter frisst. Die Verantwortung liegt beim Tierhalter. Allfällige Zusatzkosten, die während dem Aufenthalt anfallen, dürfen auf den Tierhalter übertragen werden.

4.2 Gruppenhaltung
In der Cat Box herrscht Gruppenhaltung, ein Anspruch auf Einzelhaltung besteht nicht. Zu bedenken gilt es:Ältere Katzen, welche noch nie in einem anderen Umfeld waren, können so sensibel auf die Veränderung reagieren, dass sie erkranken.Aggressive Katzen, welche Probleme mit Artgenossen haben, können in einer friedlichen Gruppe Probleme verursachen.Sehr scheue und ängstliche Katzen, die fremde Menschen/Katzen nicht gewöhnt sind, können sich ohne Probleme während der gesamten Betreuungszeit versteckt halten.

5. Haftung

Die Cat-Box verfügt über eine ordentliche Betriebserlaubnis des Veterinäramtes des Kantons St. Gallen.

5.1 Erkrankungen / Verletzungen
Sollte sich die Katze beim Spielen z.B. auf den Kratzbäumen/Treppe/Ablagen usw. verletzen, sind anfallende Tierarztkosten vom Tierhalter zu tragen. Falls sich das Tier so schwer verletzt oder erkrankt und es keine Aussicht auf Heilung gibt, kann der Tierarzt in Absprache mit Cat-Box über eine Euthanasie entscheiden, falls der Tierhalter nicht erreichbar sein sollte.

5.2 Versterben
Sollte die Katze während des Aufenthaltes versterben, wird der Tierhalter umgehend kontaktiert, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht geleistet werden.

5.3 Schadensersatzansprüche gegen die Cat-Box
Bei Entweichen einer/mehrerer Katze/n, Schäden an der/den Katze/n durch Rauferei oder ähnlichem, Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und allen sonstigen Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Cat-Box zuzurechnen sind, sind Schadensersatzansprüche gegen die Cat-Box ausgeschlossen. Die Cat-Box haftet nicht für Schäden, die die Katze/n Dritten gegenüber verursacht.

5.4 Verhinderung / Verzicht
Sollte nach Ablauf des Pensionsvertrages ein Tierhalter sein Tier nicht abholen können, so ist er verpflichtet, dies der Cat-Box unverzüglich, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung mitzuteilen. Falls ein Tier nach dessen Aufenthalt in der Cat-Box nicht binnen 30 Tagen nach Ablauf des Pensionsvertrages und ohne Mitteilung des Tierhalters abgeholt wird, ist dies einem Verzicht gleichzusetzen – das Tier fällt der Cat-Box zu. Es besteht die Möglichkeit, vor Ablauf der 30-tägigen Frist eine Verzichts-/Abtrettungserklärung durch den Tierhalter unterzeichnen zu lassen.

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